Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Vergangenheit hatten Sie beim Öffnen dieser Internetseite die Möglichkeit, sich in die Fachanwendung Heimarbeit einzuloggen, um die halbjährige Listenmeldung nach § 6 Heimarbeitsgesetz (HAG) der von Ihrem Betrieb beauftragten Heimarbeiter vorzunehmen.
Infolge der Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes (OZG) des Bundes ist eine weitere Nutzung der bisherigen Fachanwendung nicht mehr möglich. Dies macht die Einführung eines neuen digitalen Verfahrens für die Umsetzung der Meldepflicht nach § 6 HAG erforderlich. Ab sofort (erstmals mit der Anfang 2023 fälligen Meldung der Heimarbeiter für das zweite Halbjahr 2022) ist eine neue digitale Vorlage für die Listenmeldung und deren datensichere Übermittlung über das Serviceportal des Landes (service-bw) zu nutzen. Das Verfahren gliedert sich in zwei Schritte, die nachfolgend beschrieben werden. (Hinweis: Dieses Verfahren wird, was die Handhabung anbelangt, für die zukünftigen Listenmeldungen weiter optimiert werden)
Für die erstmalige Durchführung des neuen Meldeverfahrens wurde eine detaillierte Anleitung erstellt. Diese wird nachfolgend erläutert und Ihnen zusätzlich hier zum Download angeboten: https://cloud.landbw.de/index.php/s/odJGKc9AGo3pTnL
Vorgehensweise bei der Meldung nach § 6 HAG für das zweite Halbjahr 2022
Schritt 1:
Download des neuen Vordrucks „Listenmeldung“ sowie dessen Bearbeitung und Abspeicherung:
Hier können Sie das Muster für die Listenmeldung herunterladen: https://cloud.landbw.de/index.php/s/SsFQ44EQ9RYC8zq (Bitte nutzen Sie auf der sich öffnenden Seite unbedingt die Schaltfläche „Herunterladen“, die Sie rechts oben vorfinden)
Bitte speichern Sie die Liste auf Ihrem Rechner unter dem Dateinamen: „[Name Betrieb]_Listenmeldung zweites Halbjahr 2022“ und ersetzen die Klammer durch den Namen Ihres Betriebs.
WICHTIG: Wir bitten Sie, die Liste auszufüllen und bei sich auf dem Rechner an einem geeigneten Speicherort abzuspeichern. Sie können die Liste dann bei der nächsten Listenmeldung im Juli 2023 erneut nutzen, indem sie die Daten lediglich abändern bzw. ergänzen.
Bitte verändern Sie die Formatierung nicht und bitte wenden Sie sich im Zweifel vor einem Versand (!) an eine Entgeltprüferin oder einen Entgeltprüfer in dem für Sie zuständigen Regierungspräsidium. Die Kontaktdaten finden Sie hier: https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaftsordnung-und-kontrolle/heimarbeit-und-entgeltueberwachung/
Hinweis: Die Listenmeldung unterscheidet sich in Bezug auf einzelne erforderliche Angaben gegenüber der bisherigen Meldung. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass künftig eine bundesweit möglichst einheitliche Meldung erfolgen soll. So war es unter Anderem erforderlich, die Meldung im Hinblick auf § 15 HAG zu erweitern (Tabellenspalte Buchstabe AD „Bei der Heimarbeit besteht eine besondere Gefahr“): Wer Heimarbeit ausgibt, für die zur Durchführung des Gefahrenschutzes besondere Vorschriften gelten, hat neben dem Gewerbeaufsichtsamt auch der zuständigen Polizeibehörde (in der Regel das Ordnungsamt) Namen und Arbeitsstätte der in Heimarbeit beschäftigten Personen anzuzeigen. In diesem Fall ist für das vorgenannte Feld die Option „Ja“ auszuwählen.
Schritt 2:
Übermittlung der Meldung an das Regierungspräsidium über das Servicekonto auf service-bw
- Sie verfügen bereits über ein Servicekonto bei service-bw:
Nachdem Sie sich auf www.service-bw.de angemeldet haben („Mein Servicekonto“, rechts oben) erscheint im oberen rechten Bildrand Ihr Name bzw. der Name Ihres Servicekontos (verknüpft mit einem abstrakten Bild eines Menschen). Bitte klicken Sie auf dieses Bild bzw. Ihren Namen.-
Es öffnet sich ein hellgraues Fenster, das in der ersten Zeile die Kategorie „Servicekonto“ enthält. Bitte klicken Sie auf dieses Feld und danach auf das dann erscheinende Feld „Postfach“ in der ersten Zeile.
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Sie befinden sich nun in dem Bereich auf service-bw, der Ihnen das Übermitteln einer Nachricht an eine Behörde ermöglicht. Bitte klicken Sie auf das schwarze Feld „Nachricht schreiben“.
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Es öffnet sich ein digitales Eingabeformular. Als Empfänger wählen Sie das für Ihren Betrieb zuständige Regierungspräsidium aus. Klicken Sie bitte neben dem Feld „Empfänger“ auf die Schaltfläche „Servicekonto Adressbuch“ und suchen danach in dem Funktionsfeld „Empfänger finden“ das für Sie relevante Behördenkonto. Hierzu geben Sie bitte folgende Bezeichnung ein:
- Für Betriebe im Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Stuttgart: Regierungspräsidium Stuttgart
- Für Betriebe im Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Tübingen: Regierungspräsidium Tübingen, Heimarbeit – Beschäftigung melden
- Für Betriebe im Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Karlsruhe: Regierungspräsidium Karlsruhe
- Für Betriebe im Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Freiburg: Abteilung 5, Referat 54.1 (Regierungspräsidium Freiburg)
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Es erscheinen verschiedene Namen von Organisationseinheiten des jeweiligen Regierungspräsidiums. Bitte wählen Sie die Organisationseinheit aus, die den exakt gleichen Namen hat, den Sie auch in das Suchfeld eingegeben haben. Wenn Sie auf den Namen klicken springen Sie automatisch wieder auf die Formblattseite zurück und im Feld „Empfänger“ ist die entsprechende Organisationseinheit des für Sie zuständigen Regierungspräsidiums aufgeführt.
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Klicken Sie sodann in das Feld „Betreff“ und geben folgenden Betreff ein: „Halbjährige Listenmeldung nach § 6 HAG, hier: Betrieb [XY]“. Bitte ersetzen Sie „[XY]“ durch den Namen Ihres Betriebs.
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Im Feld „Nachricht“ geben Sie sodann folgenden Text ein:
„Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit übermittle ich Ihnen im Auftrag des Betriebes [Bitte Namen und postalische Adresse Ihres Betriebs eingeben] die halbjährige Listenmeldung nach § 6 HAG für das zweite Halbjahr 2022. Für Rückfragen erreichen Sie mich wie folgt: [bitte postalische Adresse, geschäftliche E-Mail-Adresse bzw. geschäftliche Telefonnummer eingeben]. Mit freundlichen Grüßen [Namen angeben]. -
Im letzten Schritt wählen Sie bitte im Feld „Anhang auswählen“ die Datei aus, die die Daten der von Ihrem Betrieb beauftragten Heimarbeiter enthält und die Sie im Schritt 1 angelegt haben. Bitte achten Sie darauf, dass die Datei wie folgt bezeichnet ist: „[Name Betrieb]_Listenmeldung zweites Halbjahr 2022“.
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Wenn die Liste hochgeladen ist klicken Sie bitte auf dem Formblatt auf das schwarze Feld rechts unten mit dem Titel „Abschicken“.
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Ihre Meldung wurde versandt und wird vom zuständigen Regierungspräsidium bearbeitet.
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Sie besitzen noch kein Servicekonto auf service-bw:
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Bitte legen Sie sich ein Servicekonto an. Hierzu suchen Sie bitte die Seite www.service-bw.de auf und navigieren zum Reiter „Mein Servicekonto“ rechts oben auf der Seite. Bitte klicken Sie auf diesen Reiter.
Auf der sich dann öffnenden Seite legen Sie sich bitte ein privates Servicekonto an. Hierzu folgen Sie bitte der Anleitung im linken Teil der Seite („Mein Servicekonto“) und folgen dem dortigen Link „Jetzt ein Servicekonto anlegen“.
Wenn das Servicekonto angelegt ist, gehen Sie bitte erneut auf die Startseite von www.service-bw.de und loggen sich mit Ihrem Benutzername und Passwort ein. -
Danach führen Sie die in Abschnitt A unter Schritt 2a bis 2i näher beschriebenen Vorgänge durch.
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Hilfe bei Problemen mit der Erstellung des Servicekontos oder der Listenübermittlung auf service-bw erhalten Sie unter https://support.service-bw.de/support.